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Arbeitszeiterfassung – was ist das?

Die Arbeitswelt ist deutlich flexibler geworden gegenüber früher. Starre Arbeitszeiten gibt es zwar noch. Immer häufiger gehen die Unternehmen dazu über einen Zeitrahmen für die einzubringende Arbeitszeit vorzugeben. Innerhalb dieser Vorgaben können Arbeitsbeginn und Arbeitszeitende vom Mitarbeiter flexibel bestimmt werden.

Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeiten

Früher gab es die bekannte Stechuhr. Jeder Mitarbeiter hatte eine Art Arbeitskarte, die er bei Arbeitsbeginn in die Stechuhr stecken musste. Die Stechuhr stempelte dann den Arbeitsbeginn ein, wenn der Mitarbeiter den Betrieb betrat und stempelte auch die Uhrzeit ein, wenn der Mitarbeiter den Betrieb wieder verließ. Am Monatsende stellt dann das Personalbüro die geleistete Arbeitszeit anhand dieser Stempel fest und errechnete den sich daraus ergebenden Lohn. Fehlzeiten (soweit nicht Krankheits bedingt) verminderten den Lohn, Mehrarbeitszeit führt zu Überstundenvergütungen.

Überstunden sind aber für die Unternehmen recht teuer und der Auftragsbestand ist nicht immer gleich hoch. So kann es sein, dass vorübergehend ein hoher Anfall an Arbeit vorhanden ist und zu anderen Zeiten entsprechend Flauten eintreten. Deswegen ist heute der Freizeitausgleich vorrangig. Das heißt Überstunden werden nicht mehr zusätzlich entlohnt, sondern auf spätere Zeiten vorgetragen. Der Mitarbeiter kann seine Mehrarbeit durch zusätzliche Freizeit ausgleichen. Solche Arbeitszeiten werden heute mit der EDV erfasst. Jeder Mitarbeiter hat eine Karte mit Chip. Diese Karte wird bei Arbeitsbeginn in einen Kartenleser eingeführt/durchgezogen. Durch diesen Vorgang wird der Arbeitsbeginn registriert. In manchen Betrieben gehören die üblichen Zigarettenpausen nicht zur Arbeitszeit. Folglich müssen die Mitarbeiter bei Beginn der Zigarettenpause diese registrieren, ebenso deren Ende. Auf diese Art und Weise wird die tatsächliche Arbeitszeit genau erfasst und abgerechnet.

Mehrarbeitszeit wird wie schon weiter oben ausgeführt auf spätere Zeiten vorgetragen. In der Zwischenzeit hat sich auch bei der Beschäftigung von Arbeitern ein fester Monatslohn weitgehend durchgesetzt, der auf einer bestimmten Anzahl von geleisteten Arbeitsstunden beruht. Nun ist es aber so, dass insbesondere im Bereich des Bauhandwerks der Arbeitsanfall nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt ist. Hinzu kommt noch, dass bei ungünstiger Witterung nicht gearbeitet werden kann. Früher wurden deswegen viele Bauarbeiter zum Beginn des Winters entlassen, um dann im Frühjahr wieder eingestellt zu werden. Hiervon ist man abgekommen und arbeitet in den guten Zeiten mehr. Die Mehrarbeit wird auf die Wintermonate vorgetragen, so dass im Ergebnis eine gleichmäßige Arbeitszeit auf das Jahr verteilt zustande kommt. Die buchhalterische Verwaltung dieser Arbeitszeiten wird als Arbeitszeiterfassung bezeichnet.

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten zu überwachen und zu dokumentieren. Es gilt als ein Betrugsdelikt, wenn Mehrarbeitszeiten verschleiert werden, um so den Verdacht der Übermüdung nicht aufkommen zu lassen. Auf welche Art und Weise ein Betrieb die Aufzeichnung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit dokumentiert ist nicht vorgeschrieben.

Die Interessen der Zeitungsverleger sind nicht die Interessen der Bürger

Der technische Fortschritt kann manchmal grausam sein. Das mussten die schlesischen Weber im 19. Jahrhundert erfahren, als Webmaschinen in den Händen von finanzstarken Unternehmern ihnen die Existenz vernichtete. Die Unternehmer – damals Verleger genannt – hatten kein Mitleid mit deren Nöte. Später waren es dann die Bleisetzer, die durch den Fotosatz ihren Job verloren. Und auch die Fotosetzer wurden durch die modernen Redaktionssysteme größtenteils arbeitslos. Von Lythographen und Grafikern will ich erst gar nicht reden. Wenn jetzt die technische Weiterentwicklung bei den Zeitungsverlegern weitergeht, dann hält sich unser Mitleid ziemlich in Grenzen. Denn die Handelsregisteranzeigen waren ein Monopol, das die Zeitungsverleger gegen Newcomer heftigst verteigten. In den 80iger Jahren z.B. war ich für eine lokalen Wochenzeitung in einer Süddeutschen Großstadt tätig, die versuchte der Tageszeitung Konkurrenz zu machen. Um die Handelsregisteranzeigen entwickelte sich da eine deftige Auseinandersetzung, bei der die örtliche Tageszeitung mit Zähnen & Klauen versuchte ihr Monopol zu bewahren. Wenn jetzt diese Eintragungen übersichtlich im Internet veröffentlicht werden, dann erleichtert das Recherchen über Firmeneintragungen ziemlich. Ein Fortschritt, den die Verleger nicht verhindern sollten.